empfangsberechtigt
empfangsberechtigt (Deutsch)
Adjektiv
| Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
|---|---|---|---|---|
| empfangsberechtigt | — | — | ||
| Alle weiteren Formen: Flexion:empfangsberechtigt | ||||
Worttrennung:
- emp·fangs·be·rech·tigt, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ɛmˈp͡faŋsbəˌʁɛçtɪçt], [ɛmˈp͡faŋsbəˌʁɛçtɪkt]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] dazu berechtigt/befugt, etwas in Empfang zu nehmen; etwas entgegen zu nehmen
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem Substantiv Empfang und dem Adjektiv berechtigt mit dem Fugenelement -s
Oberbegriffe:
- [1] berechtigt
Beispiele:
- [1] „Nicht empfangsberechtigt sind Menschen, die mehr als 80.000 Dollar im Jahr verdienen sowie Paare mit einem gemeinsamen Jahresgehalt von mehr als 160.000 Dollar.“[1]
Wortbildungen:
- Empfangsberechtigter
Wortfamilie:
- Empfangsberechtigung
Übersetzungen
[1] dazu berechtigt, etwas in Empfang zu nehmen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „empfangsberechtigt“
- [1] Duden online „empfangsberechtigt“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „empfangsberechtigt“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „empfangsberechtigt“
- [*] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „empfangsberechtigt“ auf wissen.de
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „empfangsberechtigt“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „empfangsberechtigt“
Quellen: