erbberechtigt
erbberechtigt (Deutsch)
Adjektiv
| Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
|---|---|---|---|---|
| erbberechtigt | — | — | ||
| Alle weiteren Formen: Flexion:erbberechtigt | ||||
Worttrennung:
- erb·be·rech·tigt, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈɛʁpbəˌʁɛçtɪçt], [ˈɛʁpbəˌʁɛçtɪkt]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] alle Bedingungen erfüllend, die notwendig sind, um zu erben
Synonyme:
- [1] erbfähig
Beispiele:
- [1] „Er bittet um seine Anerkennung als König, um der nominellen französischen Oberhoheit zu entgehen und bietet dem Habsburger die Heirat seiner erbberechtigten Tochter Maria mit Friedrichs Sohn Maximilian an.“[1]
- [1] „Seit sechs Jahren strebt Heinrich die Scheidung an, da Katharina ihm Töchter, aber keine erbberechtigten Söhne gebärt.“[2]
Wortbildungen:
Wortfamilie:
- Erbberechtigung
Übersetzungen
[1] alle Bedingungen erfüllend, die notwendig sind, um zu erben
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „erbberechtigt“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „erbberechtigt“
- [1] The Free Dictionary „erbberechtigt“
- [1] Duden online „erbberechtigt“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „erbberechtigt“
- [1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „erbberechtigt“ auf wissen.de
- [1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „erbberechtigt“
Quellen:
- ↑ wissen.de – Daten der Weltgeschichte „Burgund/Deutsches Reich (1473)“
- ↑ wissen.de – Daten der Weltgeschichte „England/Rom (Juli 1533)“