erbberechtigt

erbberechtigt (Deutsch)

Adjektiv

Positiv Komparativ Superlativ
erbberechtigt
Alle weiteren Formen: Flexion:erbberechtigt

Worttrennung:

erb·be·rech·tigt, keine Steigerung

Aussprache:

IPA: [ˈɛʁpbəˌʁɛçtɪçt], [ˈɛʁpbəˌʁɛçtɪkt]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] alle Bedingungen erfüllend, die notwendig sind, um zu erben

Synonyme:

[1] erbfähig

Beispiele:

[1] „Er bittet um seine Anerkennung als König, um der nominellen französischen Oberhoheit zu entgehen und bietet dem Habsburger die Heirat seiner erbberechtigten Tochter Maria mit Friedrichs Sohn Maximilian an.“[1]
[1] „Seit sechs Jahren strebt Heinrich die Scheidung an, da Katharina ihm Töchter, aber keine erbberechtigten Söhne gebärt.“[2]

Wortbildungen:

Erbberechtigter

Wortfamilie:

Erbberechtigung

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „erbberechtigt
[*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „erbberechtigt
[1] The Free Dictionary „erbberechtigt
[1] Duden online „erbberechtigt
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portalerbberechtigt
[1] Großes Wörterbuch der deutschen Sprache „erbberechtigt“ auf wissen.de
[1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „erbberechtigt

Quellen:

  1. wissen.de – Daten der Weltgeschichte „Burgund/Deutsches Reich (1473)
  2. wissen.de – Daten der Weltgeschichte „England/Rom (Juli 1533)