gefaked

gefaked (Deutsch)

Partizip II

Anmerkung:

Gemäß § 21 E2(1) amtliches Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung ist bei Verben, deren Infinitiv im Englischen auf ein stummes e endet, im Partizip II auch die der Herkunftssprache entsprechende Flexionsendung mit -ed zulässig. Werden die Partizipien jedoch flektiert oder gesteigert, ist ausschließlich die deutsche Endung zulässig.

Alternative Schreibweisen:

gefakt

Worttrennung:

ge·faked

Aussprache:

IPA: [ɡəˈfɛɪ̯kt]
Hörbeispiele:

Grammatische Merkmale:

  • Partizip Perfekt des Verbs faken
gefaked ist eine flektierte Form von faken.
Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:faken.
Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag faken.
Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor.