postulationsfähig
postulationsfähig (Deutsch)
Adjektiv
| Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
|---|---|---|---|---|
| postulationsfähig | — | — | ||
| Alle weiteren Formen: Flexion:postulationsfähig | ||||
Worttrennung:
- pos·tu·la·ti·ons·fä·hig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [pɔstulaˈt͡si̯oːnsˌfɛːɪç], [pɔstulaˈt͡si̯oːnsˌfɛːɪk]
- Hörbeispiele: postulationsfähig (Info), postulationsfähig (Info)
Bedeutungen:
- [1] als Partei in der Lage, Prozesshandlungen vor oder gegenüber dem Gericht selbst wirksam vorzunehmen
Beispiele:
- [1] Vor dem Amtsgericht sind in Zivilsachen Kläger und Beklagter postulationsfähig.
Übersetzungen
[1] als Partei in der Lage, Prozesshandlungen vor oder gegenüber dem Gericht selbst wirksam vorzunehmen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Leo Rosenberg, Karl Heinz Schwab, Peter Gottwald: Zivilprozessrecht. 17., neu bearbeitete Auflage. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-59514-1, § 45 Rn. 1.