prozeßrechtlich
prozeßrechtlich (Deutsch)
| prozeßrechtlich ist eine alte Schreibweise von prozessrechtlich. Sie ist nach der reformierten Rechtschreibung von 1996 nicht mehr korrekt. Alle Informationen befinden sich im Eintrag prozessrechtlich. Ergänzungen sollen bitte nur dort vorgenommen werden. |
Beispiele:
- [1] „Kaum erträglich sind für ihn auch die prozeßrechtlichen Konsequenzen: Zum Beispiel werde der Kronzeuge das Beweisverfahren im Prozeß erschweren, weil er im Normalfall gar nicht als ‚Zeuge‘ in der Hauptverhandlung aufträte.“[1]
Quellen:
- ↑ Erwin Brunner, Karl-Heinz Janßen, Joachim Riedl: Wunderwaffe Kronzeuge. In: DIE ZEIT. 21. November 1986, ISSN 0044-2070, Seite 17.