unlizenziert
unlizenziert (Deutsch)
Adjektiv
| Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
|---|---|---|---|---|
| unlizenziert | — | — | ||
| Alle weiteren Formen: Flexion:unlizenziert | ||||
Worttrennung:
- un·li·zen·ziert, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈʊnlit͡sɛnˌt͡siːɐ̯t]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] nicht lizenziert, ohne Lizenz, keine Lizenz erhalten habend
Gegenwörter:
- [1] lizenziert
Beispiele:
- [1] „Er musste auch seinen Rückzug vorbereiten und alles bedenken, von Straßensperren der Polizei bis hin zu Mitteln und Wegen, eine verbotene, große und auffällige, unlizenzierte Waffe in seinem Auto zu transportieren.“[1]
Charakteristische Wortkombinationen:
Übersetzungen
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „unlizenziert“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „unlizenziert“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „unlizenziert“
Quellen:
- ↑ Deon Meyer: Beute. Aufbau, Berlin 2020, ISBN 978-3-352-00941-9, Seite 336.