zollpflichtig
zollpflichtig (Deutsch)
Adjektiv
| Positiv | Komparativ | Superlativ | ||
|---|---|---|---|---|
| zollpflichtig | — | — | ||
| Alle weiteren Formen: Flexion:zollpflichtig | ||||
Worttrennung:
- zoll·pflich·tig, keine Steigerung
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡sɔlˌp͡flɪçtɪç], [ˈt͡sɔlˌp͡flɪçtɪk]
- Hörbeispiele: zollpflichtig (Info), zollpflichtig (Info)
Bedeutungen:
- [1] der Auflage unterliegend, verzollt zu werden
Beispiele:
- [1] „Als der nervös wirkende Araber sich sein Gepäck griff und auf den Ausgang für Passagiere ohne zollpflichtige Waren zuging, hielt ihn der Beamte an und machte ihm Zeichen, zu einem der uniformierten Zollbeamten am roten Durchgang zu gehen.“[1]
Übersetzungen
[1] Zoll erfordernd
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „zollpflichtig“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „zollpflichtig“
- [1] Duden online „zollpflichtig“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „zollpflichtig“
Quellen:
- ↑ David Ignatius: Operation Beirut. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2011, ISBN 978-3-499-24910-5, Seite 424.