zwangseingewiesen
zwangseingewiesen (Deutsch)
Adjektiv
- Partizipien können auch als Adjektiv verwendet werden; sie werden zwar von einem Verb abgeleitet und behalten dabei teilweise die Eigenschaften eines Verbs bei, erwerben aber teilweise auch Eigenschaften eines Adjektivs. Für nähere Informationen siehe Hilfe:Verbaladjektiv. Wenn Du einen Adjektiv-Abschnitt ergänzt (Hilfe:Eintrag), dann entferne bitte diesen Text-Baustein.
Partizip II
Worttrennung:
- zwangs·ein·ge·wie·sen
Aussprache:
- IPA: [ˈt͡svaŋsʔaɪ̯nɡəˌviːzn̩]
- Hörbeispiele: —
Grammatische Merkmale:
- Partizip Perfekt des Verbs zwangseinweisen
| zwangseingewiesen ist eine flektierte Form von zwangseinweisen. Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:zwangseinweisen. Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag zwangseinweisen. Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor. |