zwangseinweisend

zwangseinweisend (Deutsch)

Adjektiv

Partizipien können auch als Adjektiv verwendet werden; sie werden zwar von einem Verb abgeleitet und behalten dabei teilweise die Eigenschaften eines Verbs bei, erwerben aber teilweise auch Eigenschaften eines Adjektivs. Für nähere Informationen siehe Hilfe:Verbaladjektiv. Wenn Du einen Adjektiv-Abschnitt ergänzt (Hilfe:Eintrag), dann entferne bitte diesen Text-Baustein.

Partizip I

Worttrennung:

zwangs·ein·wei·send

Aussprache:

IPA: [ˈt͡svaŋsʔaɪ̯nˌvaɪ̯zn̩t]
Hörbeispiele:

Grammatische Merkmale:

zwangseinweisend ist eine flektierte Form von zwangseinweisen.
Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:zwangseinweisen.
Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag zwangseinweisen.
Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor.