Arbeitsgeber
Arbeitsgeber (Deutsch)
Substantiv, m
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Arbeitsgeber | die Arbeitsgeber |
| Genitiv | des Arbeitsgebers | der Arbeitsgeber |
| Dativ | dem Arbeitsgeber | den Arbeitsgebern |
| Akkusativ | den Arbeitsgeber | die Arbeitsgeber |
Nebenformen:
Worttrennung:
- Ar·beits·ge·ber, Plural: Ar·beits·ge·ber
Aussprache:
- IPA: [ˈaʁbaɪ̯t͡sˌɡeːbɐ]
- Hörbeispiele: Arbeitsgeber (Info)
Bedeutungen:
- [1] Person oder Firma, die Menschen als Arbeiter oder Angestellte einstellt, beschäftigt und ihnen dafür Geld bezahlt
Weibliche Wortformen:
- [1] Arbeitsgeberin
Beispiele:
- [1] „Dies setzt voraus, dass er fristgerecht seine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitsgeber vorlegt.“[1]
- [1] „Wer potentielle Arbeitsgeber rechtzeitig anspricht, kann später von den Begegnungen profitieren.“ [2]
- [1] „Es ist unschön, wenn beim Arbeitsgeber eine derartige Unruhe herrscht.“ [3]
Übersetzungen
Alle weiteren Informationen zu diesem Begriff befinden sich im Eintrag „Arbeitgeber“.
Ergänzungen sollten daher auch nur dort vorgenommen werden.
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Arbeitsgeber“
- [*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Arbeitsgeber“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Arbeitsgeber“
Quellen:
Ähnliche Wörter (Deutsch):
- Anagramme: Arbeitgebers