Pfandleiherin
Pfandleiherin (Deutsch)
Substantiv, f
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | die Pfandleiherin | die Pfandleiherinnen |
| Genitiv | der Pfandleiherin | der Pfandleiherinnen |
| Dativ | der Pfandleiherin | den Pfandleiherinnen |
| Akkusativ | die Pfandleiherin | die Pfandleiherinnen |
Worttrennung:
- Pfand·lei·he·rin, Plural: Pfand·lei·he·rin·nen
Aussprache:
- IPA: [ˈp͡fantˌlaɪ̯əʁɪn]
- Hörbeispiele: Pfandleiherin (Info)
Bedeutungen:
- [1] weibliche Person, die für hinterlegte Wertgegenstände (Pfänder) für kurze Zeit Geld verleiht
Herkunft:
- Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Pfandleiher mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in
Männliche Wortformen:
- [1] Pfandleiher
Oberbegriffe:
- [1] Frau
Beispiele:
- [1] Die Pfandleiherin gab mir 500 Euro für meinen alten Plattenspieler.
Übersetzungen
[1] weibliche Person, die für hinterlegte Wertgegenstände (Pfänder) für kurze Zeit Geld verleiht
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Pfandleiherin“
- [1] Duden online „Pfandleiherin“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch – elexiko „Pfandleiherin“