Scheidungsanwältin

Scheidungsanwältin (Deutsch)

Substantiv, f

Singular Plural
Nominativ die Scheidungsanwältin die Scheidungsanwältinnen
Genitiv der Scheidungsanwältin der Scheidungsanwältinnen
Dativ der Scheidungsanwältin den Scheidungsanwältinnen
Akkusativ die Scheidungsanwältin die Scheidungsanwältinnen

Worttrennung:

Schei·dungs·an·wäl·tin, Plural: Schei·dungs·an·wäl·tin·nen

Aussprache:

IPA: [ˈʃaɪ̯dʊŋsˌʔanvɛltɪn]
Hörbeispiele:

Bedeutungen:

[1] Anwältin, die auf die Scheidung von Ehen spezialisiert ist, deren Fachgebiet Scheidungsprozesse sind

Herkunft:

Ableitung (Motion, Movierung) des Femininums aus der männlichen Form Scheidungsanwalt mit dem Derivatem (Ableitungsmorphem) -in und Umlautung

Männliche Wortformen:

[1] Scheidungsanwalt

Oberbegriffe:

[1] Anwältin

Beispiele:

[1]

Übersetzungen

Referenzen und weiterführende Informationen:
[*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Scheidungsanwältin
[*] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache – Korpusbelege [dwdsxl] Gegenwartskorpora mit freiem Zugang „Scheidungsanwältin
[1] Duden online „Scheidungsanwältin
[*] Uni Leipzig: Wortschatz-PortalScheidungsanwältin