Scheidungsanwalt
Scheidungsanwalt (Deutsch)
Substantiv, m
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Scheidungsanwalt | die Scheidungsanwälte |
| Genitiv | des Scheidungsanwaltes des Scheidungsanwalts |
der Scheidungsanwälte |
| Dativ | dem Scheidungsanwalt | den Scheidungsanwälten |
| Akkusativ | den Scheidungsanwalt | die Scheidungsanwälte |
Worttrennung:
- Schei·dungs·an·walt, Plural: Schei·dungs·an·wäl·te
Aussprache:
- IPA: [ˈʃaɪ̯dʊŋsˌʔanvalt]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Anwalt, der auf die Scheidung von Ehen spezialisiert ist, dessen Fachgebiet Scheidungsprozesse sind
Herkunft:
- Determinativkompositum aus den Substantiven Scheidung und Anwalt mit dem Fugenelement -s
Weibliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] Anwalt
Beispiele:
- [1] „›Ich bin Scheidungsanwalt.‹“[1]
- [1] „Es gab E-Mails - in Ordnern sortiert - von und an ein paar Freunde, ›Wie geht’s den Enkeln‹ und so weiter, Korrespondenz mit seiner Tochter und mit einem Scheidungsanwalt wegen eines Antrags auf Erhöhung des Unterhalts.“[2]
Übersetzungen
[1] auf Scheidungen spezialisierter Anwalt
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Referenzen und weiterführende Informationen:
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Scheidungsanwalt“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Scheidungsanwalt“
- [1] Duden online „Scheidungsanwalt“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Scheidungsanwalt“
Quellen: