Verfassungsfeind
Verfassungsfeind (Deutsch)
Substantiv, m
| Singular | Plural | |
|---|---|---|
| Nominativ | der Verfassungsfeind | die Verfassungsfeinde |
| Genitiv | des Verfassungsfeinds des Verfassungsfeindes |
der Verfassungsfeinde |
| Dativ | dem Verfassungsfeind | den Verfassungsfeinden |
| Akkusativ | den Verfassungsfeind | die Verfassungsfeinde |
Worttrennung:
- Ver·fas·sungs·feind, Plural: Ver·fas·sungs·fein·de
Aussprache:
- IPA: [fɛɐ̯ˈfasʊŋsˌfaɪ̯nt]
- Hörbeispiele: —
Bedeutungen:
- [1] Person oder Personengruppe, die die Verfassung eines Staats nicht anerkennt und ablehnt
Herkunft:
- Determinativkompositum aus Verfassung und Feind mit dem Fugenelement -s
Gegenwörter:
- [1] Verfassungsgegner
Weibliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] Feind
Beispiele:
- [1] „Kürzlich wurden die Sicherheitsvorkehrungen im Bundestag erhöht, um das Eindringen von Verfassungsfeinden zu verhindern.“[1]
Übersetzungen
[1] Person, die die Verfassung eines Staats nicht anerkennt und ablehnt
Referenzen und weiterführende Informationen:
- [*] Wikipedia-Suchergebnisse für „Verfassungsfeind“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Verfassungsfeind“
- [*] Online-Wortschatz-Informationssystem Deutsch „Verfassungsfeind“
- [*] The Free Dictionary „Verfassungsfeind“
- [1] Duden online „Verfassungsfeind“
- [*] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Verfassungsfeind“
- [1] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Verfassungsfeind“
Quellen:
- ↑ Abgeordnete müssen Regenbogenfahnen von Büros entfernen. In: Spiegel Online. 10. Juli 2025, ISSN 0038-7452 (URL, abgerufen am 10. Juli 2025).