gebiked
gebiked (Deutsch)
Partizip II
Anmerkung:
- Gemäß § 21 E2(1) amtliches Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung ist bei Verben, deren Infinitiv im Englischen auf ein stummes e endet, im Partizip II auch die der Herkunftssprache entsprechende Flexionsendung mit -ed zulässig. Werden die Partizipien jedoch flektiert oder gesteigert, ist ausschließlich die deutsche Endung zulässig.
Alternative Schreibweisen:
Worttrennung:
- ge·biked
Aussprache:
- IPA: [ɡəˈbaɪ̯kt]
- Hörbeispiele: gebiked (Info)
- Reime: -aɪ̯kt
Grammatische Merkmale:
- Partizip Perfekt des Verbs biken
| gebiked ist eine flektierte Form von biken. Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:biken. Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag biken. Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor. |