gebiked

gebiked (Deutsch)

Partizip II

Anmerkung:

Gemäß § 21 E2(1) amtliches Regelwerk des Rats für deutsche Rechtschreibung ist bei Verben, deren Infinitiv im Englischen auf ein stummes e endet, im Partizip II auch die der Herkunftssprache entsprechende Flexionsendung mit -ed zulässig. Werden die Partizipien jedoch flektiert oder gesteigert, ist ausschließlich die deutsche Endung zulässig.

Alternative Schreibweisen:

gebikt

Worttrennung:

ge·biked

Aussprache:

IPA: [ɡəˈbaɪ̯kt]
Hörbeispiele:  gebiked (Info)
Reime: -aɪ̯kt

Grammatische Merkmale:

  • Partizip Perfekt des Verbs biken
gebiked ist eine flektierte Form von biken.
Die gesamte Konjugation findest du auf der Seite Flexion:biken.
Alle weiteren Informationen findest du im Haupteintrag biken.
Bitte nimm Ergänzungen deshalb auch nur dort vor.